Forderungseinzug

Im Bereich des Forderungseinzuges ist mannigfaltiges rechtliches Know-how gefordert: Jede Forderung, die dem Schuldner zusteht, gehört zur Insolvenzmasse und ist im Interesse der Gläubiger zu realisieren. Hierunter fallen unter anderem Ansprüche aus Kauf- oder Werkverträgen, Schadensersatzansprüche oder gesellschaftsrechtliche Ansprüche.

Beim Forderungseinzug im Rahmen der bei uns geführten Insolvenzverfahren greifen wir auf die fachlich breit aufgestellte Sozietät GvW Graf von Westphalen zurück und können so, gleich in welchem Rechtsgebiet die einzuziehende Forderung angesiedelt ist, optimale Ergebnisse für die Insolvenzmasse erzielen. Die Abwägung von Erfolgsaussichten und Kostenrisiken für die Masse und die erfolgreiche, ggf. prozessuale und zwangsvollstreckungsrechtliche Durchsetzung der Forderungen für die Insolvenzmasse stehen dabei im Mittelpunkt unserer Tätigkeit.

Bei Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen steht die schnelle, effiziente und transparente Verfahrensabwicklung und das Erreichen einer möglichst hohen Quote für die Gläubiger im Mittelpunkt unserer Tätigkeit als Insolvenzverwalter.

Kontakt

Carsten D. Liersch

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht
T +49 30 851029-0
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