Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer/Kapitalersatzklage

Die wenigsten Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften kennen die Haftungsrisiken, die sie durch die Übernahme einer Geschäftsführung einer GmbH eingehen. Vor allem für Geschäftsführer aber in vielen Fällen auch für Gesellschafter einer GmbH hat die Unternehmensinsolvenz persönliche Konsequenzen.

In der Praxis werden GmbHs von den Banken nur mit Kapital ausgestattet, wenn sich die Geschäftsführer/Gesellschafter verbürgen; diese Bürgschaft wird fällig.Weiterhin droht bei fast jeder Insolvenz die Gefahr einer Inanspruchnahme durch den Verwalter aus Geschäftsführerhaftung.

Maßgeblich zur Vermeidung einer persönlichen Haftung und der Verteidigung im Falle der Inanspruchnahme sind die Beurteilung der Insolvenzreife einer Gesellschaft und die Frage der Masseschmälerung.

Bei genügender Vorbereitung und kompetenter Begleitung kann erheblichen persönlichen Konsequenzen vorgebeugt werden. In der Praxis sind viele Geschäftsführer nicht genügend vorbereitet.

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Carsten D. Liersch

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Insolvenzprozessrecht