Insolvenzplan

Der Insolvenzplan ist das Instrument, mit dessen Hilfe sich das Unternehmen mit seinen Gläubigern einigen kann und die Verwertung des Unternehmens abwenden kann. Er bietet den Beteiligten einen rechtlichen Rahmen zur einvernehmlichen Bewältigung der aufgetretenen Probleme abweichend von der Insolvenzordnung (InsO).

Der Insolvenzplan kann von dem Insolvenzverwalter oder dem Schuldner vorgelegt werden (§ 218 InsO) und muss die bisher getroffenen Maßnahmen darstellen (§ 220 InsO) und darlegen, wie die bisherige Rechtsstellung der Beteiligten geregelt werden soll (§ 221 InsO).

Kontakt

Carsten D. Liersch

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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