Vorläufige Insolvenzverwaltung

Droht bei einem Schuldner eine zu Lasten der Gläubiger gehende nachteilige Veränderung der Vermögenslage, so ordnet das Gericht bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Sicherungsmaßnahmen, z. B. in der Form einer vorläufigen Insolvenzverwaltung an.

Je nach gerichtlich vorgegebenem Aufgabenkreis beschränkt sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters auf die Sicherung der Masse, kann aber auch im Aufgabenumfang der Insolvenzverwaltung stark angenähert sein.

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Carsten D. Liersch

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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