Sachverständigengutachten

Vor der Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens beauftragt das Insolvenzgericht, bei dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde, eine sachverständige Person mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens gegeben sind und eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist.

Auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen im Bereich des Insolvenzrechts und der Sachverständigentätigkeit sowie unserer Möglichkeit, auf die Kompetenz unserer Rechtsanwälte zurückzugreifen, sind wir in der Lage, uns kurzfristig einen Überblick über die wirtschaftliche Situation eines Schuldners (Unternehmen oder natürliche Person) zu verschaffen und zügig zu einer fundierten und verlässlichen Einschätzung zu gelangen, die dem Gericht die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ermöglicht.

Kontakt

Carsten D. Liersch

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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