Übertragende Sanierung

Eine übertragende Sanierung bedeutet im Gegensatz zum Insolvenzplanverfahren den Austausch des Unternehmensträgers, d.h. das Unternehmen wird von einem Interessenten (z.B. auch Konkurrenten, Mitarbeiter) übernommen. Eine übertragende Sanierung kommt meist dann in Betracht, wenn das Unternehmen selbst nicht in der Lage ist, sich aus eigener Kraft mit Hilfe des Insolvenzplanverfahrens zu sanieren. Dabei ist das Produkt oder das "Know-how" des Unternehmens für einen Dritten von besonderem Interesse.

Die Übertragende Sanierung bezeichnet im Insolvenzrecht den Verkauf der Vermögensgegenstände eines insolventen Unternehmens an eine anderen juristische oder natürliche Person. Dieser neue Eigentümer ist frei von den Altschulden des ursprünglichen Unternehmens und ermöglicht dem Betrieb damit einen Neubeginn. Dies ist im Gegensatz zur Sanierung zu sehen, bei der im engeren Sinne alle Maßnahmen zur Erhaltung eines Unternehmens, Betriebes oder dessen Teilen unter dem vorherigen Rechtsträger vorgenommen werden. Die Gläubiger des insolventen Unternehmens werden aus dem Kaufpreis anteilig ausgezahlt, den der neue Unternehmensträger für die übertragenen Aktiva zu zahlen hat.

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Carsten D. Liersch

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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